Gewusst wie – so werden Steuerbescheide erfolgreich korrigiert
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Änderung von Steuerbescheiden
Fehler passieren – auch in Steuerbescheiden. Dabei ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige, die Steuerkanzlei oder die Finanzbehörde den Fehler verursacht hat. Aber es ist wichtig, dass Fehler erkannt und ordnungsgemäß korrigiert werden. Steuerberater Ernst Hess gibt Ihnen in dem Themen-Special „Änderung von Steuerbescheiden“ einen Überblick über die Korrekturvorschriften der AO und zeigt Ihnen anhand von nachvollziehbaren Beispielen, wie Sie den Irrtum korrigieren.
Alles Wichtige für den schnellen Durchblick
- Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach § 172 AO
- Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten nach § 129 AO
- Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel nach § 173 AO
- Änderung von Steuerbescheiden aufgrund später eingetretener Tatsachen nach § 175 AO
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Änderung von Steuerbescheiden
Fehler passieren – auch in Steuerbescheiden. Dabei ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige, die Steuerkanzlei oder die Finanzbehörde den Fehler verursacht hat. Aber es ist wichtig, dass Fehler erkannt und ordnungsgemäß korrigiert werden. Steuerberater Ernst Hess gibt Ihnen in dem Themen-Special „Änderung von Steuerbescheiden“ einen Überblick über die Korrekturvorschriften der AO und zeigt Ihnen anhand von nachvollziehbaren Beispielen, wie Sie den Irrtum korrigieren.
Alles Wichtige für den schnellen Durchblick
- Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach § 172 AO
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Ihr Experte
„Will ein Steuerpflichtiger gegen einen Steuerbescheid vorgehen, braucht es eine gesetzliche Grundlage für die Korrektur. § 172 AO ist die Grundnorm zur Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden, ergänzt durch die §§ 129, 173 und 175 AO. Klare Bezeichnungen der Schreiben an das Finanzamt und eine eindeutige Beschreibung, was begehrt wird, verhindern Diskussionen mit dem Finanzamt und schaffen Rechtssicherheit beim Steuerpflichtigen. Hier setzt das Themen-Special an.“
Steuerberater Ernst Hess unterrichtet seit vielen Jahren nebenberuflich angehende Steuerfachangestellte; Hauptberuflich leitet er die Finanzabteilung der Stadt Bad Wörishofen.
„Will ein Steuerpflichtiger gegen einen Steuerbescheid vorgehen, braucht es eine gesetzliche Grundlage für die Korrektur. § 172 AO ist die Grundnorm zur Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden, ergänzt durch die §§ 129, 173 und 175 AO. Klare Bezeichnungen der Schreiben an das Finanzamt und eine eindeutige Beschreibung, was begehrt wird, verhindern Diskussionen mit dem Finanzamt und schaffen Rechtssicherheit beim Steuerpflichtigen. Hier setzt das Themen-Special an.“
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